Barrierefreiheit Glossar

Fachstelle für Barrierefreiheit

Die Fachstelle für Barrierefreiheit ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes zur Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Strukturen. 

Sie wurde geschaffen, um die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu unterstützen.

Ziel der Fachstelle ist es, nicht nur die rechtliche Umsetzung zu sichern, sondern auch das Bewusstsein für inklusive Gestaltung zu stärken. 

Sie versteht sich als Kompetenzzentrum, das Wissen bündelt und weitergibt – sowohl an Bundes- und Landesbehörden als auch an Organisationen, Dienstleister und Entwickler.

Zu den zentralen Aufgaben der Fachstelle gehören:

  • Beratung zu digitaler Barrierefreiheit (z. B. barrierefreie Websites und Apps)
  • Empfehlungen zur barrierefreien baulichen Gestaltung von Verwaltungsgebäuden
  • Erstellung und Veröffentlichung von Fachpublikationen und Leitfäden
  • Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen
  • Sensibilisierung von Verwaltung und Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Fachstelle ist organisatorisch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugeordnet und arbeitet mit anderen öffentlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen.