European Accessibility Act
Was ist der EAA?
Der Europäische Barrierefreiheitsakt (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa festlegt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Anwendungsbereich des EAA
Der EAA gilt für viele Produkte und Dienstleistungen, unter anderem:
- Geldautomaten und Bankdienstleistungen
- E-Books und Lesegeräte
- Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen
- Fahrkartenautomaten und Reiseinformationssysteme
- Telekommunikationsdienste
Rechtliche Umsetzung
Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, müssen die EAA bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umsetzen und für deren Einhaltung sorgen. Unternehmen müssen ihre Produkte und Plattformen neu gestalten oder aktualisieren, um diese Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen.
Zielsetzung
Der EAA schafft europaweit einheitliche Bedingungen und trägt maßgeblich zu einem inklusiven Binnenmarkt bei, für mehr Gleichberechtigung und digitale Teilhabe.
Der European Accessibility Act verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation und Personenverkehrsdienste. Die Richtlinie gilt in der gesamten EU; in Deutschland wurde sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden ist.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Alle anderen müssen ihre Angebote auf Basis der europäischen Norm EN 301 549 und damit der WCAG prüfen und eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Verstöße können von den Marktüberwachungsbehörden mit Bußgeldern geahndet werden.
Für Betreiber von Online-Shops und Portalen heißt das: Jetzt Bestandsaufnahme machen, Barrieren in Bestellprozess, Formularen und Kontoverwaltung beheben und Verantwortlichkeiten klären. Wir unterstützen TYPO3-Projekte dabei mit Audits, Maßnahmenplänen und der technischen Umsetzung.
Ein sinnvoller erster Schritt ist die Einordnung: Fällt Ihr Angebot unter das BFSG, und wenn ja, welche Bereiche – Shop, Kundenkonto, Support, Dokumente? Legen Sie danach fest, wer intern die Verantwortung trägt, und planen Sie jährliche Prüfungen ein, damit die Konformität auch nach Änderungen an der Website erhalten bleibt.
Kurz gesagt: EAA Richtlinie: EU-Standards für digitale Barrierefreiheit erklärt.
Thema: European Accessibility Act.
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