Barrierefreiheit Glossar

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG ist das zentrale Gesetz des Bundes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es trat 2002 in Kraft und wurde 2016 umfassend reformiert. 

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern.

Es gilt für:

  • Bundesbehörden und -einrichtungen
  • Öffentliche Dienstleistungen auf Bundesebene
  • Digitale Angebote und Informationen des Bundes

Die zentralen Inhalte des BGG sind:

  • Verpflichtung zur Barrierefreiheit in Bauten, Kommunikation und digitalen Medien
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
  • Verwendung unterstützender Kommunikationsformen wie Leichte Sprache oder Gebärdensprache
  • Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Bürger:innen und Behörden

Das Gesetz bildet die Grundlage für weitere Regelwerke wie die BITV 2.0 oder das BFSGund dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht.