Barrierefreiheit Glossar
Behindertengerecht
Was bedeutet „Behindertengerecht“?
Der Begriff „behindertengerecht“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet, hat aber keine rechtlich verbindliche Definition. Er wird verwendet, wenn Angebote, Räume oder Produkte teilweise an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst sind.
Ein Beispiel:
- Ein Gebäude mit einer Rampe wird als behindertengerecht bezeichnet.
- Fehlen jedoch Aufzüge, akustische Signale oder taktile Leitsysteme, ist es nicht barrierefrei.
Im Gegensatz dazu bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Menschen, unabhängig von Art oder Ausmaß der Behinderung, ohne fremde Hilfe Zugang haben. Dies ist in Normen wie DIN 18040 und gesetzlichen Vorgaben genau geregelt.
Fazit: „Behindertengerecht“ kann hilfreich sein, ist aber nicht gleichbedeutend mit vollständiger Barrierefreiheit.