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title: "BITV 2.0 und WCAG: Das deutsche Gesetz zur Barrierefreiheit"
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description: "Verwirrt über BITV 2.0 und sich von WCAG unterscheidet? Dieser Leitfaden erklärt das deutsche Gesetz zur Web Barrierefreiheit."
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date: 2025-07-30
modified: 2026-02-24
lastUpdated: 2026-02-25
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  - BITV 2.0 und WCAG
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  - Barrierefreiheit
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# BITV 2.0 und WCAG: Das deutsche Gesetz zur Barrierefreiheit

BITV 2.0 und WCAG: Das deutsche Gesetz zur Barrierefreiheit
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 30 Juli 2025

 [![](https://nitsantech.de/fileadmin/ns_theme_nitsan/Team_Slider/Stefan_Reinhardt.png)](https://nitsantech.de/blog/autor/stefan-reinhardt)

 [Stefan Reinhardt](https://nitsantech.de/blog/autor/stefan-reinhardt)

 [ Barrierefreiheit ](https://nitsantech.de/categories/barrierefreiheit)

Barrierefreiheit ist kein neues Konzept. Ihre Bedeutung ist weithin anerkannt.

 ![BITV 2.0 und WCAG: Das deutsche Gesetz zur Barrierefreiheit](https://nitsantech.de/fileadmin/user_upload/BITV_2.0_und_WCAG_Das_deutsche_Gesetz_zur_Barrierefreiheit.jpg)

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Was häufig unklar ist, ist die Art und Weise, wie Barrierefreiheit in Deutschland praktiziert wird. Die BITV 2.0 ist kein Satz von Empfehlungen oder Richtlinien. Sie ist ein rechtlicher Standard, der auf den WCAG basiert, aber durch die deutsche Rechtsprechung umgesetzt wird.

WCAG und BITV 2.0 sind miteinander verknüpft, aber sie sind unterschiedlich:

- WCAG gibt an, wie Barrierefreiheit erreicht werden kann
- BITV 2.0 gibt an, wer folgen muss, was erforderlich ist und wie die Einhaltung überwacht wird

Diese Unterscheidung ist entscheidend für öffentliche Institutionen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen, die in regulierten Umfeldern arbeiten.

Die folgenden Punkte sind die Hauptinhalte des Artikels:

- Wie sich die BITV 2.0 von den WCAG unterscheidet
- Was das Gesetz in Deutschland erfordert
- Wer jetzt zur Einhaltung verpflichtet ist und wer als Nächstes betroffen sein wird

Keine Theorie. Nur die Fakten, die notwendig sind, um die Einhaltung und Verantwortung zu bewerten.

[**BITV 2.0**](https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html) (*Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung*) ist das deutsche Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit, das rechtsverbindlich ist. Es legt die Anforderungen für die Gestaltung von Websites, mobilen Apps und digitalen Dokumenten fest, sodass Menschen mit Behinderungen problemlos darauf zugreifen können.

Die BITV 2.0 legt den [**WCAG 2.1**](https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Understanding/intro) **Level AA** als ihren Basisstandard fest. Die technischen Spezifikationen werden aus den WCAG abgeleitet, aber die BITV 2.0 legalisiert sie als Verpflichtungen nach deutschem Recht. Darüber hinaus führt sie eine formelle Dimension des Gesetzes mit Anforderungen wie Barrierefreiheits-Erklärungen und Feedback-Systemen ein.

Die Verordnung basiert auf dem **Behindertengleichstellungsgesetz (**[**BGG**](https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/)**)** und gilt nur für den öffentlichen Sektor, einschließlich Ministerien, Kommunen und Universitäten sowie anderer öffentlicher Institutionen.

Die Regelung für private Unternehmen ist jedoch weniger streng geworden.

Das **Gesetz zur Verstärkung der Barrierefreiheit** (BFSG) hat die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf viele digitale Dienste ausgeweitet, die Verbraucher ab 2025 und darüber hinaus ansprechen, insbesondere in den Bereichen Bankwesen, E-Commerce und Transport.

Die BITV 2.0 ist in Deutschland rechtsverbindlich, aber ihr Geltungsbereich ist klar definiert.

### **Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die BITV 2.0 einzuhalten.**

Die Einhaltung der Vorschriften durch die Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist in dieser Anforderung enthalten, ebenso wie die Institutionen des öffentlichen Rechts. Ministerien, Stadtverwaltungen, Universitäten und öffentliche Sektorinstitutionen sind die häufigsten Beispiele.

Die BITV 2.0-Vorgaben sollten für ihre Websites, mobilen Apps und digitalen Dokumente beachtet werden.

### **Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, können ebenfalls betroffen sein.**

Eine Organisation kann als eine solche betrachtet werden, wenn sie im Auftrag einer öffentlichen Stelle handelt oder öffentliche Mittel erhält, und ihre rechtliche Rolle und Verantwortung bestimmen, ob Barrierefreiheitsverpflichtungen auf sie zutreffen.

### **Private Unternehmen sind zunehmend durch verwandte Gesetzgebungen betroffen.**

Die BITV 2.0 konzentriert sich weiterhin auf öffentliche Institutionen, während das Gesetz zur Verstärkung der Barrierefreiheit hinzufügt, dass ab 2025 auch der private Sektor, der Dienstleistungen wie E-Commerce, Bankwesen, Transport und digitale Verbraucherdienste anbietet, unter die neuen Barrierefreiheitsanforderungen fällt.

In Deutschland variieren die Barrierefreiheitsverpflichtungen von Organisationen je nach ihrem rechtlichen Status, dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen und dem Sektor, in dem sie tätig sind. Es ist sehr wichtig, dies frühzeitig zu klären, bevor technische oder organisatorische Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

Die [**WCAG**](https://nitsantech.de/barrierefreiheit-glossar/wcag) ***(Web Content Accessibility Guidelines)*** sind der weltweit anerkannte technische Standard für barrierefreie digitale Dienstleistungen. Sie legen die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen fest.

Das W3C oder das World Wide Web Consortium ist die Organisation, die hinter der Entwicklung der WCAG steht, und der Standard gilt als die technische Grundlage der Barrierefreiheitsgesetze weltweit, einschließlich Deutschland.

Derzeit sind die relevantesten Versionen die WCAG 2.0 und WCAG 2.1, die auf vier grundlegenden Prinzipien (*"POUR"*) basieren:

- **Wahrnehmbar:** Nichts sollte Nutzer daran hindern, den Inhalt zu sehen, zu hören oder alternative Darstellungen des Inhalts zu erhalten
- **Bedienbar:** Die Schnittstelle sollte über die Tastatur und Hilfstechnologien zugänglich sein
- **Verstehbar:** Die Informationen und die Benutzerinteraktion sollten einfach und vorhersehbar sein
- **Robust:** Der Inhalt sollte auf allen Browsern, Geräten und Hilfstechnologien gleichermaßen gut und benutzbar sein

Es gibt drei Konformitätsstufen in den WCAG:

- **Level A** - Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit
- **Level AA** - Der gesetzlich akzeptierte Standard in Deutschland
- **Level AAA** - Barrierefreiheit stark verbessert, aber nicht gesetzlich erforderlich

Für Deutschland ist **WCAG 2.1 Level AA** der praktische und rechtliche Standard.

Es ist das Niveau der Barrierefreiheit, das die Nutzer einbezieht und gleichzeitig nicht über das hinausgeht, was vernünftig ist. Dies ist das Niveau, das von der BITV 2.0 und den damit verbundenen Vorschriften zitiert wird.

  ![BITV 2.0, WCAG und BFSG - Vergleich nebeneinander](https://nitsantech.de/fileadmin/ns_theme_nitsan/Blog/BITV_2.0_and_WCAG__Germany%E2%80%99s_Web_Accessibility_Law_Explained/BITV_2.0__WCAG__and_BFSG_-_Side-by-Side_Comparison.jpg "BITV 2.0, WCAG und BFSG - Vergleich nebeneinander")

Eine Gegenüberstellung von WCAG, BITV 2.0 und dem BFSG hilft dabei, zu verdeutlichen, wie globale Richtlinien, deutsche Vorschriften für den öffentlichen Sektor und das Gesetz für den privaten Sektor ab 2025 zusammenpassen, wer was tun muss, bis wann und auf welcher technischen Grundlage.

| **Aspekt** | **WCAG** | **BITV 2.0** | **BFSG** |
|---|---|---|---|
| Zweck | Technische Barrierefreiheitsrichtlinien | Deutsche Verordnung zur Umsetzung der Barrierefreiheit | Deutsches Gesetz zur Ausweitung der Barrierefreiheit auf den privaten Sektor |
| Ursprung | Entwickelt vom W3C (internationaler Standard) | Deutsche Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) | Deutsches Bundesgesetz |
| Rechtlicher Status | Keine Gesetzgebung | Rechtsverbindlich in Deutschland | Rechtsverbindlich in Deutschland |
| Hauptrolle | Definiert, **wie** Barrierefreiheit erreicht wird | Definiert, **wer im** öffentlichen Sektor **einhalten** muss | Definiert, **wer im** privaten Sektor **einhalten** muss |
| Technische Grundlage | WCAG-Erfolgskriterien | WCAG 2.1 Level AA | WCAG-basierte Anforderungen |
| Struktur | 4 Prinzipien (POUR), Richtlinien, Erfolgskriterien | Basierend auf WCAG, strukturiert durch verpflichtende und empfohlene Prioritäten | Verweist auf Barrierefreiheitsanforderungen für definierte Dienstleistungen |
| Konformitätsstufen | A, AA, AAA | WCAG 2.1 Level AA als gesetzliches Minimum | WCAG-basierte Anforderungen je nach Dienstleistung |
| Barrierefreiheits­erklärung | Nicht erforderlich | Pflicht für Websites und Apps des öffentlichen Sektors | Erforderlich unter den geltenden Verbraucherschutzvorschriften |
| Feedbackmechanismus | Nicht Teil des Standards | Pflicht gemäß BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102 | Erforderlich als Teil des Verbraucherschutzes |
| Einfache / verständliche Sprache | Nicht ausdrücklich erforderlich | Stark empfohlen, besonders für kognitive Barrierefreiheit | Relevant je nach Dienstleistungsumfang |
| Anwendungsbereich | Global beste Praxis | Öffentliche Stellen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts | Private Unternehmen, die verbraucherorientierte digitale Dienste anbieten |
| Durchsetzung | Keine direkte Durchsetzung | Überwachung durch Bundes- und Landesbehörden | Durch Marktüberwachung und Verbraucherschutz |
| Wirkungszeitraum | Laufender Standard | In Kraft | Ab 2025 anwendbar |

**Praktische Interpretation:**

Die WCAG definiert die technischen Barrierefreiheitsstandards. Die BITV 2.0 und das BFSG übersetzen diese Standards in rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen in Deutschland, abhängig davon, ob eine Organisation im öffentlichen oder privaten Sektor tätig ist.

Die Barrierefreiheitskonformität gemäß BITV 2.0 wird auf formelle Weise überwacht und dokumentiert. Websites und Apps im öffentlichen Sektor unterliegen den Überprüfungen durch die zugewiesenen Überwachungsstellen auf Bundes und Landesebene.

Dieser Prozess basiert auf der [EU-Richtlinie 2016/2102](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/2102/oj/eng), die vorschreibt, dass der Barrierefreiheitsstatus öffentlicher digitaler Dienste regelmäßig gemeldet werden muss.

**Wie Audits durchgeführt werden**

Der Prozess der Konformitätsprüfung besteht aus einer mehrschichtigen Methode:

- **Automatisierte Tests:** Dies ist die Methode, um technische Probleme wie das Fehlen von Alternativtexten, Kontrastfehler oder falsche HTML-Struktur zu erkennen.
- **Manuelle Tests:** Dieser Schritt ist entscheidend, um die Tastaturnavigation, das Handling des Fokus, die Formulargültigkeit und die logische Reihenfolge des Inhalts zu bewerten, bei denen Automatisierung keine zuverlässigen Ergebnisse liefern kann.
- **Benutzergestützte Tests:** In vielen Fällen umfasst die Bewertung auch Menschen mit Behinderungen, um die Usability aus einer realen Perspektive zu prüfen und auch die Barrieren zu identifizieren, die in der Praxis bestehen.

#### **Welche Kriterien für die Bewertung angewendet werden**

Alle Prüfungen werden unter Berücksichtigung des WCAG 2.1 Level AA Standards durchgeführt, der der gesetzlich geforderte Standard gemäß BITV 2.0 ist.

Allein die Verwendung automatisierter Tools ist nicht ausreichend. Eine manuelle Validierung und Dokumentation ist notwendig, um die Einhaltung zu beweisen.

### **Wie Barrierefreiheit in Deutschland durchgesetzt und überwacht wird**

Die Barrierefreiheitskonformität gemäß BITV 2.0 basiert nicht nur auf Selbstdeklarationen. In Deutschland erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung.

Die Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors unterziehen sich regelmäßig den Überwachungsverfahren, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene koordiniert werden. Die Überprüfungen orientieren sich an der EU-Richtlinie 2016/2102 und werden gemäß einem festgelegten Evaluierungsrahmen durchgeführt.

**Die Überwachung umfasst in der Regel:**

- Automatisierte Tests als Mittel zur Entdeckung technologischer Mängel
- Manuelle Überprüfungen mit Fokus auf die Bewertung der Hierarchie, Navigation und der gesamten Benutzererfahrung
- Benutzergestützte Tests, bei denen oft Menschen mit Behinderungen einbezogen werden

Jede einzelne Überprüfung misst die Einhaltung des WCAG 2.1 Level AA, welcher der von BITV 2.0 geforderte Standard ist.

Die Situation wird dokumentiert und der Bericht wird erstellt. Im Fall von Barrierefreiheitsproblemen müssen diese von der betroffenen Organisation innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.

Das Ergebnis der Überwachung kann auch die Notwendigkeit zukünftiger Audits oder die Anwendung formeller Verfahren beeinflussen. Für den öffentlichen Sektor ist Barrierefreiheit also keine einmalige Aufgabe, sondern eine fortlaufende Pflicht, die langfristig aufgezeichnet und bewahrt werden muss.

Falls Ihre Website oder Anwendung die Anforderungen nicht erfüllt, muss die Organisation mit den folgenden möglichen Konsequenzen rechnen:

- **Benutzerfeedback:** Jeder kann eine Beschwerde über das Feedbacksystem einreichen – und die Organisation muss darauf antworten.
- **Rechtliche Schritte:** Wenn die Angelegenheit nicht geklärt wird, kann sie an eine Schlichtungsstelle oder eine Regulierungsbehörde weitergegeben werden.
- **Öffentliche Bekanntmachung:** Die Barrierefreiheits-Erklärung muss für die Öffentlichkeit leicht zugänglich und aktuell sein. Fehlt die Barrierefreiheit, ist dies für alle bekannt – auch für die Überwachungsstellen.
- **Schaden an der Reputation:** Die Inaccessibilität öffentlicher Institutionen impliziert, dass bestimmte Bürger nicht berücksichtigt werden. Es ist eine Quelle für den Verlust von Vertrauen und Reputation für Unternehmen.
- **Benutzerbeschwerden und Feedback-Verfahren:** Jede Person kann über das verpflichtende Feedbackmechanismus auf Barrieren hinweisen. Organisationen sind verpflichtet, innerhalb der festgelegten Zeitintervalle zu antworten.
- **Formelle Überprüfung und Eskalation:** Wenn weiterhin Schwierigkeiten bestehen, kann die Angelegenheit an Schlichtungsstellen oder Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Diese Behörden können dann eine neue Überprüfungs- oder Durchsetzungsrunde einleiten.
- **Öffentliche Sichtbarkeit der Nicht-Compliance:** Barrierefreiheits-Erklärungen müssen öffentlich gemacht und regelmäßig aktualisiert werden. Die Nutzer, die Überwachungsstellen und die Aufsichtsbehörden können die identifizierten Barrierefreiheitslücken sehen.
- **Auswirkungen auf Reputation und Vertrauen:** Barrierefreiheitsprobleme bei öffentlichen Stellen schaffen ein Defizit an öffentlichem Vertrauen und eine Wahrnehmung von Inklusivität. Für private Unternehmen könnten diese Probleme zum Verlust von Glaubwürdigkeit, Kundenvertrauen und rechtlicher Sicherheit führen.

Die Einhaltung der BITV 2.0 wird nicht durch eine einmalige Prüfung erreicht. Es erfordert strukturierte Tests, klare Dokumentation und fortlaufende Verantwortung.

### **1. Führen Sie Barrierefreiheits-Tests durch**

Zu Beginn sollten eine Mischung aus automatisierten und manuellen Tests durchgeführt werden.

- Nutzen Sie Tools wie den [**TYPO3 Barrierefreiheit testen**](https://nitsantech.de/blog/typo3-barrierefreiheit-testen), um technische Probleme zu erkennen.
- Validieren Sie die Ergebnisse manuell, um die Tastaturnutzung, die Fokusreihenfolge und die Usability zu prüfen.
- Binden Sie, wenn möglich, reale Nutzer ein, um praktische Barrieren zu identifizieren.

Obwohl automatisierte Tools den Prozess unterstützen, können sie immer noch nicht die manuelle Validierung ersetzen.

 ### Scannen TYPO3 Website in Sekundenschnelle auf Barrierefreiheit

 ![Image Alt](https://nitsantech.de/data:, "Image Title")

### **2. Priorisieren Sie die Behebung der Probleme, die den Zugang verhindern**

Konzentrieren Sie sich auf die Probleme, die den Nutzern den Zugang zu den Kernfunktionen und Inhalten einschränken, wie:

- Fehlende oder falsche Alternativtexte
- Niedriger Farbkontrast
- Tastaturfallen
- Verwirrende oder defekte Navigation

Wenn die Nutzer nicht auf wichtige Inhalte zugreifen können, wird die Einhaltung nicht erfüllt.

### **3. Erstellen Sie eine öffentliche Barrierefreiheits-Erklärung**

BITV 2.0 verlangt eine öffentliche Barrierefreiheits-Erklärung.

Diese muss die folgenden Punkte klar angeben:

- Aktueller Compliance-Status
- Bekannte Barrieren
- Kontakt und Feedbackmöglichkeiten

Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden.

### **4. Erlauben Sie Benutzer-Feedback**

Ein Feedbackmechanismus ist ein Muss. Nutzer sollten eine einfache Möglichkeit haben, Barrieren zu melden.

Das Nicht-Reagieren oder Nicht-Handeln auf das Feedback könnte zu formellen Beschwerden oder Eskalationen führen.

### **5. Barrierefreiheit muss in die täglichen Arbeitsabläufe integriert werden**

Barrierefreiheit sollte Teil von:

- Designentscheidungen
- Inhaltserstellung
- Entwicklung und QA

Schulen Sie das Personal und dokumentieren Sie Verantwortlichkeiten, um langfristige Compliance zu sichern und nicht nur einmalige Korrekturen vorzunehmen.

WCAG definiert die **technischen Barrierefreiheitskriterien**. Sie erklärt, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. WCAG ist für sich genommen **kein Gesetz**.

BITV 2.0 ist der **rechtliche Rahmen in Deutschland**, der die WCAG-Anforderungen für definierte Organisationen verbindlich macht. Es fügt formelle Pflichten wie Barrierefreiheits-Erklärungen, Feedbackmechanismen und dokumentierte Konformität hinzu.

### **Was das für Organisationen in Deutschland bedeutet**

- Die Einhaltung der WCAG ist **notwendig**, aber **nicht ausreichend** für die rechtliche Konformität.
- BITV 2.0 bestimmt, **ob die Einhaltung verpflichtend ist, wie sie bewertet wird** und **was passiert, wenn Lücken bestehen**.
- Die rechtliche Verantwortung hängt ab von:
    - Organisatorischer Rolle
    - Sektor (öffentlich oder privat)
    - Art des angebotenen digitalen Dienstes

**Kurz gesagt,** WCAG erklärt, wie barrierefreie Systeme gebaut werden. BITV 2.0 definiert, wer sich an die *Vorschriften halten muss* und *wie Barrierefreiheit* in Deutschland *durchgesetzt wird*.

BITV 2.0 und WCAG 2.1 verfolgen ein gemeinsames Ziel: Digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.

Aber dabei geht es nicht nur um das Abhaken einer rechtlichen Checkliste. Es geht darum, digitale Systeme zu schaffen, die alle Menschen einbeziehen und respektieren – unabhängig von ihren Fähigkeiten.

Wenn Sie verstehen, wie BITV auf WCAG aufbaut, können Sie sicherstellen, dass Ihre Umsetzung über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Ziel ist es, digitale Umgebungen zu schaffen, die funktional, inklusiv und zukunftsfähig sind.

Barrierefreiheit ist keine Zusatzaufgabe. Sie ist einfach gute Arbeit.

Beginnen Sie mit einem Barrierefreiheits-Audit. Erfahren Sie mehr über BITV 2.0 und Ihre Verantwortlichkeiten, und beziehen Sie Ihr Team mit ein. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, unsere [**TYPO3 Agentur**](https://nitsantech.de/typo3-agentur) – **NITSAN** berät Sie gerne.

Für weitere praktische Tipps und Einblicke rund um digitale Barrierefreiheit und gesetzliche Anforderungen, besuchen Sie unseren Blog: **Barrierefreie Website mit** [**TYPO3 Barrierefreiheit**](https://nitsantech.de/blog/typo3-barrierefreiheit)**!**

 FAQs
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  Ist die WCAG-Konformität ausreichend, um die BITV 2.0-Anforderungen zu erfüllen?

Nein. WCAG definiert die technischen Barrierefreiheitskriterien, aber BITV 2.0 fügt rechtliche Verpflichtungen hinzu. Dazu gehören Barrierefreiheits-Erklärungen, Feedbackmechanismen und formelle Überwachung. Die WCAG-Konformität ist notwendig, bedeutet aber nicht automatisch die rechtliche Konformität in Deutschland.

  Wer muss die BITV 2.0 in Deutschland einhalten?

Die BITV 2.0 gilt hauptsächlich für öffentliche Stellen, wie Ministerien, Kommunen, Universitäten und öffentliche Institutionen. Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, können ebenfalls betroffen sein, je nach ihrer rechtlichen Rolle und Verantwortung.

  Gilt die BITV 2.0 für private Unternehmen?

Indirekt ja. Während die BITV 2.0 auf öffentliche Stellen abzielt, sind private Unternehmen durch das Gesetz zur Verstärkung der Barrierefreiheit (BFSG) betroffen. Ab 2025 müssen viele verbraucherorientierte digitale Dienstleistungen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

  Welcher Barrierefreiheitsstandard ist in Deutschland gesetzlich erforderlich?

Der gesetzliche Maßstab ist **WCAG 2.1 Level AA**. Dieses Niveau wird von BITV 2.0 und den damit verbundenen deutschen und EU-Vorschriften zitiert. Level AAA ist gesetzlich nicht allgemein erforderlich.

  Wie wird die BITV 2.0-Konformität überprüft?

Die Einhaltung wird durch automatisierte Tests, manuelle Audits und benutzergestützte Tests überwacht. Die Überprüfungen werden von Bundes- und Landesüberwachungsstellen koordiniert und bewerten die Einhaltung von WCAG 2.1 Level AA.

  Was passiert, wenn eine Website nicht BITV 2.0-konform ist?

Nutzer können formelle Beschwerden über die obligatorischen Feedbackmechanismen einreichen. Ungeklärte Probleme können zu Schlichtungsverfahren oder Aufsichtsprüfungen führen. Die Nicht-Konformität ist öffentlich sichtbar und kann die rechtliche Sicherheit und das Vertrauen beeinträchtigen.

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#### Stefan Reinhardt

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### Stefan Reinhardt

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Stefan löst technische Probleme für Unternehmen. Er konzentriert sich darauf, veraltete Systeme zu modernisieren und Firmen in die Cloud zu migrieren. Bei NITSAN arbeitet er eng mit Kunden zusammen, um Lösungen zu entwickeln, die sowohl Zeit als auch Geld sparen. In seiner Freizeit brüht er gerne Kaffee und wandert mit seinem Hund.

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